
Auch das Abdecken mit Blachen bietet keinen sicheren Schutz, dass kein Wasser eindringt. Wenn kein Notdach erstellt wird, ist der Unternehmer für Wasserschäden nicht haftbar.
Bei Sanierungen sind Schäden an Bodenbelägen, Pflanzen und Rasen trotz grosser Sorgfalt nicht immer vermeidbar.
Bewegliche Gegenstände, wie Fahrzeuge, Mobiliar etc. sind während der Sanierung aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Bauherrschaft oder Mieter sind für angemessenen Schutz Ihrer persönlichen Gegenstände verantwortlich.
Im Offertstadium nicht erkennbare Schäden an der Unterkonstruktion, bei Anschlüssen, Ablaufleitungen, Maurerarbeiten etc. kann der Unternehmer (gilt auch bei Pauschal Angebot) nicht haftbar gemacht werden. Diese Arbeiten werden aufgrund von Nachofferten separat vergütet.
Bei Flachdach Abbrucharbeiten sind Erschütterungen auf die Unterkonstruktion nicht immer vermeidbar. Durch das Fehlen der Wärmedämmung im Sanierungszeitraum ist der Beton hohen Temperaturschwankungen (Kälte-Wärme) unterworfen. Durch das Ausdehnen oder Schrumpfen von Beton können Risse entstehen. Für Risse bzw. Schwundrisse können wir keine Haftung übernehmen.
Trocknungsarbeiten, sowie Wasserabsaugen, Schnee- und Eisräumen, laut SIA-Norm 170 nach Aufwand.
Bei Steildach Abbruch- und Instandstellungsarbeiten sind Erschütterungen auf die Unterkonstruktion (Untersicht) nicht immer vermeidbar. Für Risse und Abplatzungen können wir keine Haftung übernehmen.
SIA Normen
Für die Ausführung der Arbeiten sind die geltenden SIA Normen verbindlich; insbesondere gilt Norm SIA 118 für Bauarbeiten, sowie Die SIA 271 für Abdichtungen von Hochbauten.
Der Unternehmer ist jederzeit berechtigt Teilabnahmen zu verlangen.
Das Verlegen von Gehwegplatten auf den unebenen Flachdachaufbau ist sehr schwierig. Der Toleranzwert der Lieferanten bei Gehwegplaten liegt bei ± 3 mm, deshalb sind kleinere Unebenheiten bis ±5mm, oder Platten die sich bewegen, durch die Bauherrschaft zu akzeptieren.
Die Dachbegrünungen benötigen einen jährlichen Unterhalt und sind in einem speziellen Unterhaltsvertrag zu Regeln.
Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder Vertrag erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.
Gerichtsstand: Küttigen AG